Gesetzesänderung zur Kostenübernahme der Fruchtbarkeitserhaltung geht voran

14. Dezember 2018 – Pressemitteilung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lädt Patientin und Vorstand der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zur 1. Lesung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ein und bekommt fraktionsübergreifend Beifall für die Initiative zur Kassen-Finanzierung von fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen junger Krebspatienten 

Berlin, 14. Dezember 2018Die Finanzierung der Kryokonservierung von Eizellen und Sperma junger Patienten vor einer intensiven und die Fruchtbarkeit bedrohenden Medikamenten- oder Strahlentherapie ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein ganz persönliches Anliegen. Das betonte er auf der 1. Lesung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am gestrigen Donnerstag (13.12.2018). Dafür erhielt er nicht nur Applaus von der Besuchertribüne, auf der unter anderem die junge engagierte Krebspatientin Claudia mit dem Stiftungsvorstand Prof. Dr. med. Diana Lüftner saß. Auch von Rednern aus weiteren Fraktionen wurde die Notwendigkeit einer solchen Verbesserung betont oder in den eigenen Beiträgen aufgegriffen.

„Mit dem neuen Gesetz besteht die Aussicht auf eine grundlegende Änderung. Jeder Patient mit einer Erkrankung, die eine keimzellschädigende Therapie notwendig macht, hat danach Anspruch auf eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen“, erklärt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsenen mit Krebs. Bisher müssen die jungen krebskranken Frauen und Männer die Kosten von bis zu 4.300 Euro selbst übernehmen. „Die Gesetzesänderung soll eine dringend notwendige Entlastung für junge Krebspatientinnen und -patienten in der schweren Zeit nach der Diagnose ihrer schweren Erkrankung bringen“, so Freund weiter.

Die Stiftung hat dieses Gesetz angestoßen und kämpft seit vielen Jahren intensiv dafür. Dazu entwickelte sie gemeinsam mit ihrer Gründerin, der DGHO Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V., die gesundheitspolitische Schrift „Vom Krebs geheilt, aber nicht gesund – Keine Chance auf eigene Kinder“. Eine intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollte Gesellschaft und die Kollegen in der Ärzteschaft für dieses Thema sensibilisieren. Nicht zuletzt wurden gemeinsam mit jungen Betroffenen zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten des Bundestages geführt.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Dittmar setzte sich in ihrer Rede für die Schließung der Finanzierungslücke ein. Sie betonte, dass den Betroffenen „eine erhebliche zusätzliche Sorge“ genommen werden müsse. Auch Erich Irlstorfer von der CSU sprach sich für die Gesetzesänderung aus. Prof. Dr. Andrew Ullmann von der FDP setzte sich ebenfalls für die Finanzierung der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen ein, wünschte sich jedoch noch mehr Rechtssicherheit durch eine bessere Formulierung. Sylvia Gabelmann von der LINKEN hatte vor zwei Wochen eine kleine Anfrage an den Bundestag gestellt, um die Kostenübernahme detaillierter im neuen Gesetz sicherzustellen.

„Die 1. Lesung des Gesetzentwurfes für uns ein sehr wichtiger Schritt und wir verfolgen mit großer Freude, dass die Abgeordneten verschiedener Fraktionen in diesem Punkt das vom Bundesgesundheitsminister eingebrachte Gesetz inhaltlich positiv aufgreifen“, betont Lüftner. Sie war mit der Betroffenen Claudia vom Bundesgesundheitsministerium zu der Debatte persönlich eingeladen worden. Die 31-jährige ehemalige Darmkrebspatientin wurde für ihr Engagement im Mai 2018 mit dem „Ehrenfelix“ gewürdigt. In ihrer Rede bei der Preisverleihung hatte sie Spahn direkt auf die fehlende Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung angesprochen und ihn aufgefordert, hier etwas zu tun.

„Er und seine Kollegen im Bundestag haben Wort gehalten“, freut sich die junge Frau. Sie hatte gemeinsam mit dem Kuratoriumsvorsitzenden der Stiftung auch mit weiteren Abgeordneten des Bundestages Gespräche geführt. Nach der Lesung erhielten Lüftner und Claudia die Möglichkeit zu einem Austausch mit dem Bundesgesundheitsminister. Er interessierte sich für das Engagement und weitere Projekte der Stiftung zugunsten junger Krebspatienten.

„Diese Patienten haben eine hohe Heilungschance von über 80 Prozent. Sie und ihre Angehörigen wünschen sich nach erfolgreicher Krebsbehandlung vor allem die Rückkehr in ein normales Leben“, erklärt Lüftner. Dazu gehört auch eine Familie mit eigenen Kindern. „In den letzten zwei Jahren sind einige der bei uns engagierten jungen Männer frischgebackene Väter geworden. Sie hatten Sperma vor ihrer Chemotherapie einfrieren lassen – auf eigene Kosten! Ein heute 38-jähriger Vater war mit 24 Jahren erkrankt und hatte nun seine ‚Reserve‘ nutzen müssen, wie er es selbst etwas scherzhaft bezeichnet“, fährt Lüftner fort.

In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 16.000 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen elf und 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit und engagiert sich für die besonderen Bedürfnisse dieser speziellen Altersgruppe unter den Krebspatienten. Die Stiftungs­projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die Betroffenen.

Die bundesweit tätige Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO gegründet worden. Die Stiftungsarbeit ist als gemeinnützig anerkannt und wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Wir bitten um Ihre Spende.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

(Die angegebene Genderform vertritt beide Geschlechter. Die ausschließliche Nennung der Vornamen von Patienten hat datenschutzrechtliche Gründe.)

Der Text des Kabinettentwurfs zum TSVG ist hier abrufbar unter.

Die Beiträge der Bundestagsdebatte und 1. Lesung des TSVG finden Sie hier.